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Verfahrensbeistand im Familienrecht

Bei Fragen der elterlichen Sorge oder über den Umgang mit gemeinsamen Kindern bestellen Familiengerichte oftmals einen Verfahrensbeistand. Dieser stellt einen eigenen Vertreter des Kindes dar, der sein Urteil weder von den Anwälten der beiden Elternteile noch den Weisungen des Kindes abhängig macht.

Seine Aufgabe ist es, herauszufinden, welche Vorstellungen das Kind selbst, ohne Beeinflussung der oft entgegenstehenden Ansichten der Eltern in Bezug auf die Fragen der elterlichen Sorge oder des Umgangs hat.

Diese können gegen die Bestellung und die Person des Verfahrensbeistandes keine Rechtsmittel anwenden.

Der Verfahrensbeistand versucht im persönlichen Gespräch mit dem Kind seine Lebenssituation zu verstehen und seinem gewöhnlichen Lebensmittelpunkt herauszufinden. Darüber erklärt er dem Kind altersgerecht, was das Gerichtsverfahren zu bedeuten hat und die Auswirkungen und Möglichkeiten des Kindes, Einfluss auf das Ergebnis zu nehmen.

Wenn das Kind alters- oder entwicklungsbedingt noch nicht sprachfähig ist, muss der Verfahrensbeistand aufgrund von Beobachtungen die Bindung des Kindes zu seinen Eltern und Bezugspersonen erkennen und bewerten.

Als Mittelsmann kann der Verfahrensbeistand helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Damit sind natürlich auch die Lösungsideen des Kindes gemeint, die von den Eltern nicht unbedingt in schlechter oder guter Absicht überhört werden. Wenn allerdings ersichtlich wird, dass Eltern ihre Kinder manipulieren, wird der Verfahrensbeistand dies natürlich unter Abwägung des Kindswohls vor dem Familiengericht vortragen.

Über diese und andere Erkenntnisse fertigt der Verfahrensbeistand eine schriftliche Stellungnahme beim Familiengericht an. Diese enthält in der Regel auch eine Empfehlung wie eine kindgerechte Lösung aussehen könnte. Wenn diese nicht vollständig dem vom Kind geäußerten Willen folgt, muss sie schriftlich begründet werden.

Der Verfahrensbeistand ist bei allen gerichtlichen Terminen anwesend und entlastet als Vertreter das Kind, das so nicht persönlich an den oft langwierigen Anhörungen der Eltern teilnehmen muss.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.