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Unfallschaden

Dürfen Eltern auf das Vermögen ihrer Kinder zugreifen?

Das eigene Sparbuch ist der ganze Stolz eines Kindes. Auch juristisch handelt es sich hier um keine Beiläufigkeit. In diesem Sinne sind die Eltern zwar berechtigt auf das kleine Vermögen ihres Kindes zuzugreifen, allerdings dürfen sie es nicht für die eigenen Zwecke verwenden. Auch bei finanziellen Nöten oder mit Einwilligung des Kindes ändert sich nichts an dieser Tatsache. Denn durch das elterliche Sorgerecht haben die Eltern nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für das Vermögen ihres Kindes zu sorgen. Die Eltern müssen also alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um das Vermögen ihres Kindes nicht bloß zu erhalten, sondern nach Möglichkeit auch zu vermehren.

Wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen kann dem Kind sogar ein Schadensersatzanspruch gegen seine Eltern zugestanden werden.

Den rechtlichen Schutz eines Kindersparbuchs bekräftigte auch das Oberlandesgericht Celle in einem Beschluss, mit dem es unter anderem entschied, dass das Kindesvermögen nicht zur Renovierung des eigenen Hauses von den Eltern genutzt werden darf.

Das OLG führte weiter aus, dass auch bei beidseitigem Einverständnis von Eltern und Kind der Erhält oder Wegfall des Sparbuches nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft werden darf. Wenn zum Beispiel ausgemacht würde, dass das Sparbuch für die Finanzierung des Führerscheins genutzt werden soll, darf es nicht etwa als Strafe aufgelöst werden, falls das Kind die Prüfung nicht besteht. Das Gericht wies diesbezüglich darauf hin, dass ein minderjähriges Kind vor Vollendung seines 18. Lebensjahres, als beschränkt geschäftsfähige Person gilt und deshalb keine wirksame Zustimmung zum Verbrauch des ihm zugewendeten Vermögens erteilen kann.

Häufig erfolgen solche unrechtmäßigen Entwendungen auch nur durch einen Ehepartner ohne das Wissen des anderen. Vor allem im Zuge von Ehescheidungen oder Trennungen. Einem solchen Vertrauensbruch ist unbedingt mit Fingerspitzengefühl, sowohl als Partner, als auch juristisch zu begegnen, um das Verhältnis des Ehepaares nicht weiter zu belasten.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.