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Düsseldorfer Tabelle 2018: Erhöhung Kindesunterhalt/-geld

Im nächsten Jahr erhöht sich der Mindestunterhalt für Kinder erneut. Fortan liegt er für Kindern von 0 - 5 Jahren bei 348 Euro, für Kinder von 6 - 11 Jahren bei 399 Euro und für Kindern von 12 - 17 Jahren bei 467 Euro. Das Kindergeld ist dabei bei minderjährigen Kindern zur Hälfte und bei volljährigen Kindern vollständig anzurechnen.

Für Kinder aus den ersten beiden Altersgruppen (0 - 11 Jahre) erhöht sich der Mindestkindesunterhalt damit jeweils um 6 Euro und für die dritte Altersgruppe (12 - 17 Jahre) um 7 Euro.

Für volljährige Kinder bleibt eine Erhöhung diesmal aus.

Auch über eine Anhebung des Kindergeldes dürfen sich Eltern im nächsten Jahr freuen. Ab dem 01.01. 2018 gibt es für die ersten beiden Kinder jeweils 194 Euro, für das Dritte 200 Euro und für das vierte Kind 225 Euro.

Ebenfalls angehoben werden die Einkommensgruppen. So beginnt die Düsseldorfer Tabelle mit einem bereinigten Nettoeinkommen von bis zu 1.900 Euro und endet mit bis zu 5.500 Euro.

Natürlich zieht der Bedarfskontrollbetrag ebenfalls mit: für die erste Gruppe richtet sich dieser nach dem notwendigen Selbstbehalt. In der zweiten Gruppe liegt er fortan bei 1.300 Euro und in den weiteren Gruppen steigt er wie bisher um jeweils 100 Euro.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.