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Unfallschaden

Scheidung mit Auslandsbezug

Sowohl Onlinescheidungen als Scheidungen auf klassischem Wege werden durch das Einreichen eines Scheidungsantrages beim Familiengericht eingeleitet. Der Antrag wird dann vom Gericht dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner förmlich zugestellt. Wenn der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland hat, sind durch das Gericht die Zustellungen dort unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 sowie weiterer bilateraler völkerrechtlicher Vereinbarungen zu veranlassen (§ 183 ZPO).

Dies kann erfahrungsgemäß außerordentliche Verzögerungen des ganzen Scheidungsverfahrens mit sich bringen. Allerdings gibt es Mittel und Wege, diese Verzögerungen einzudämmen.

Wenn nur einer der beiden Ehegatten im Ausland lebt und sich beide über die Scheidung einig sind, so ist es am einfachsten, wenn der im Ausland lebende Partner einen Anwalt mandatiert. Hat der andere Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, werden die notwendigen Zustellungen des Gerichts an den Antragsgegner sodann Inlandszustellungen. Die vom Gericht vorzunehmenden Zustellungen an den Antragsteller erfolgen über dessen Anwalt. Auf diese Art muss das Gericht gar nicht im Ausland zustellen.

Auch wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können Auslandszustellungen an den Antragsteller dadurch vermieden, dass dieser einen Anwalt mandatiert, der alle Zustellungen vom Gericht erhält und diese dann an den Antragsteller weitergibt.

Um eine Auslandszustellung zu vermeiden kann der Antragsgegner auch einen in Deutschland wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten benennen. Dies kann im Prinzip jede geschäftsfähige Person sein, nur zuverlässig sollte sie schon sein, da die gerichtlichen Fristen mit der Zustellung beim Zustellungsbevollmächtigten beginnen.

Es ist dringend anzuraten, die Zustellungsvollmacht durch einen Notar oder das deutsche Konsulat beglaubigen zu lassen.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.