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Kindeswohl

Bei einer Trennung sollte die Sorge um das Kindeswohl für die Eltern an erster Stelle stehen. Sie müssen sich darüber einig werden, bei wem ihre Kinder aufwachsen sollen. In Deutschland wachsen Trennungskinder meistens bei ihrer Mutter auf und haben periodischen Umgang mit ihrem Vater.

Doch die eher traditionelle Vorgehensweise, das Kind primär der Mutter zu überlassen, wird heute in vielen Familien bewusst vernachlässigt.

Zukunftsweisend forderte der Europarat deshalb bereits im Oktober 2015 alle Mitgliedsstaaten auf, das sogenannte Wechselmodell als Vorgabe im Gesetzt zu verankern. Das Wechselmodell schlägt vor, die Erziehung der Kinder beiden Elternteilen in gleichem Maße zuzuteilen.

In Skandinavien gilt dies mittlerweile als absoluter Standard und zwar mit sichtlichem Erfolg. Hierzulande lehnen die Gerichte und Eltern eine gesetzliche Vorgabe jedoch ab.

Man geht davon aus, dass, sofern sich die Eltern einigen können, der Verbleib der Kinder eine Angelegenheit der Eltern ist. Eine gesetzliche Regelung gibt es daher nicht und eine Anordnung des Wechselmodells durch das Familiengericht gegen den Willen eines Elternteils ist dementsprechend nicht möglich.

Seit Februar 2017 werden allerdings die Weichen für einen neuen Umgang mit diesem Thema gestellt: Der Bundesgerichtshof hat erstmals entschieden, dass die Anordnung des Wechselmodells auch gegen den Willen eines Elternteils durch ein Gericht möglich ist. Maß der Dinge ist, wie in solchen Angelegenheiten üblich, das Kindeswohl.

Allerdings betonte das Gericht auch die höheren Anforderungen an das Kind und die Eltern, die das Wechselmodell mit sich bringe. Erreichbare Nähe der elterlichen Haushalte, geeignete äußere Rahmenbedingungen und eine entsprechende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit müssen gewährleistet sein, so das Gericht.

Die Familiengerichte können so natürlich leicht einzelfallbezogene Gründe für die Ablehnung eines Antrags finden. Die Eltern müssen nur im Gerichtssaal einen Mangel an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit zeigen und schon werden die Gerichte das Wechselmodell wahrscheinlich ablehnen.

Allein das Verharren des Kindesvaters an einem Wechselmodell unter Ablehnung anderer Optionen spreche nach Ansicht des Bundesgerichtshofs dagegen, dass der Kindesvater sich vorrangig um das Kindeswohl kümmere, bzw. dies überschaue.

Dennoch müsse man feststellen, dass das Wechselmodell für das Kindeswohl in den meisten Fällen die beste Lösung darstelle, auch wenn die Familiengerichte es wohl eher selten anwenden werden. Eine Gesetzesvorgabe, wie vom Europarat gefordert, wäre vermutlich der erste Schritt, eine größere gesellschaftliche Akzeptanz des Wechselmodells zu erreichen.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Familienrecht gerne zur Verfügung.