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Vermächtnis

Wer einem besonderen Menschen, einer Gruppe, einer Institution oder eine besondere Situation berücksichtigend etwas vermacht, schafft damit einen Anspruch, den ein Vermächtnisnehmer gegenüber den Erben durchsetzen kann. Meist handelt es sich um konkrete Gegenstände, die als „Vermächtnis“ an eine Person im Nachlass ausgezeichnet werden, aber auch Wohnrechte und sonstige Nutzungsrechte können vermacht werden. Die Herausgabe eines Vermächtnisses kann juristisch durchgesetzt werden. Ein Vermächtnis ist Teil des Testamentes.

Auch Erben können Vermächtnisnehmer sein und werden dadurch eventuell anderen Erben gegenüber besser gestellt. Allerdings muss in solchen Fällen der Wert des Vermächtnisses bei der Pflichtteilberechnung berücksichtigt werden. Die Möglichkeiten, die ein Vermächtnis in der Nachlass-Regelung bietet, sind vielfach unbekannt. Im Erbrecht erfahrene Juristen weisen Erblasser auf Vor- und Nachteile hin, zudem beraten sie Vermächtnisnehmer und Erben über die Folgen von Vermächtniserklärungen nach der Testamentseröffnung.

Bei der Inanspruchnahme eines Vermächtnisses gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, beginnend ab Kenntnis. Ein Vermächtnisanspruch verfällt also erst dann nach drei Jahren, nachdem der Vermächtnisnehmer von den Umständen des Vermächtnisses erfahren hat.

Erblasser sollten sich bei der Verfassung eines Testaments mit Vermächtnisanteilen ausführlich beraten lassen, denn das Erbrecht bietet für jede gewünschte Form der Nachlassgestaltung besondere Möglichkeiten. So steht beim Übertrag eines Vermögens auf eine Erbengemeinschaft auch die Möglichkeit einer Teilungsanordnung zur Wahl. Hier handelt es sich nicht um ein Vermächtnis, sondern um eine zu befolgende Aufteilungsregelung, bei der allerdings gesetzlich vorgeschriebene Erbquoten zu berücksichtigen sind.

Der Anspruch auf ein Vermächtnis muss geltend gemacht werden und verjährt in drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis vom Anspruch.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.