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Vererben mit warmer Hand

Wer ein großes Vermögen zu vererben hat oder Streitigkeiten nach dem Tod befürchtet, der ist im Einzelfall gut beraten, seine Werte mit „warmer Hand“ zu vererben. Darunter versteht man die vielfach empfehlenswerte Regelung aller Nachlassangelegenheiten zu Lebzeiten des Erblassers. Insbesondere Immobilien und größere Vermögen werden gern frühzeitig übertragen. Aber Fachanwälte für Erbrecht wissen: Nicht immer hat eine vorzeitige Übertragung nur Vorteile gegenüber einem Testament. Es gibt unterschiedlichste Konstellationen und der beste Weg muss sorgsam ausgewählt werden.

Wenn die Entscheidung von der Bewertung steuerlicher Vorteile abhängt, sollten sich Erblasser und auch zukünftige Erben von einem in Erb- und Steuerrecht erfahrenen Experten beraten lassen. Ergebnis einer Beratung kann z.B. eine Schenkung sein, die aus steuerlicher Sicht nicht nur bei selbst genutzten Immobilien oft angeraten ist.

Die Höhe des Erbschaftsteuersatzes richtet sich übrigens nach dem Verwandtschaftsgrad, wobei Ehegatten, Lebenspartner und Kinder den niedrigsten Satz bezahlen müssen. Bei entfernten Verwandte oder Freunden kann der Steuersatz aber auch schon mal bei 50 % liegen.

Bis zur Zahlung von Erbschaftsteuer ist es aber weit hin: Ein Steuerfreibetrag in Höhe von 500.000 Euro sorgt dafür, dass z.B. Ehegatten selten Steuern bezahlen müssen. Auch ist der Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro für Kinder reichlich bemessen. Die Immobilie wird ohnehin steuerfrei übertragen, solang sie von den Erben auch selbst genutzt wird. Aber: Wer nach Jahren verkauft und dafür keine zwingenden Gründe hat, muss unter Umständen Steuern nachzahlen.

Wer größere Vermögen vererben will, sollte auf jeden Fall über eine Schenkung nachdenken. Diese kann in Kombination mit einem Nießbrauchrecht dem Schenker lebenslanges Wohn- und/oder Nutzungsrecht einräumen und sorgt so zu Lebzeiten für klare Verhältnisse für beide Seiten. Wichtig ist, dass Schenkungen durch ordentliche Übergabeverträge sinnvoll geregelt und rechtlich abgesichert werden.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.