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Unfallschaden

Berufung von Ersatzerben im Testament

Wer erbt, wenn der testamentarisch eingesetzte Erbe bereits verstorben ist? Diese Frage führt oft zum Streit unter möglichen Erben, wenn der Erblasser nicht für klare Verhältnisse gesorgt und Ersatzerben bestimmt hat.

Hat der Erblasser im Testament einen seiner Abkömmlinge bedacht und dieser ist beim Eintritt des Erbfalls bereits verstorben, ist die Frage des Erbes noch vergleichsweise einfach zu beantworten. Nach § 2069 BGB treten dann die Abkömmlinge des eingesetzten Erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge an seine Stelle.

Schwieriger wird es jedoch, wenn der Erblasser im Testament einen Erben eingesetzt hat, der gemäß der gesetzlichen Erbfolge nicht erbberechtigt gewesen wäre. Das ist beispielsweise bei unverheirateten Lebenspartnern der Fall. Verstirbt der im Testament als Erbe eingesetzte Lebensgefährte vor dem Erbfall muss im Wege der Testamentsauslegung der Wille des Erblassers ermittelt werden, wer Ersatzerbe werden soll. Dabei können sowohl seine Verwandten nach der gesetzlichen Erbfolge in Betracht kommen als auch die Abkömmlinge des bedachten Lebenspartners.

Das OLG Düsseldorf hatte in einem solchen Fall zu entscheiden (Az.: 6 Vi 1059/10). Hier hatte der kinderlose Erblasser seine langjährige Lebensgefährtin im Testament als Erbin eingesetzt. Die Lebensgefährtin verstarb vor Eintritt des Erbfalls. Nachdem auch der Erblasser verstorben war, beanspruchten sowohl seine Geschwister als auch die Tochter seiner Lebensgefährtin das Erbe. Das OLG hatte nun zu entscheiden, ob der Erblasser nur seine Lebensgefährtin oder auch deren Abkömmlinge bedenken wollte.

Zum Zeitpunkt des notariell errichteten Testaments war die Lebensgefährtin bereits 67 Jahre alt. Wie der Notar glaubhaft versichert hatte, sei deshalb auch die Frage der Ernennung eines Ersatzerben bei der Errichtung des Testaments angesprochen worden. Der Erblasser habe aber keine dahingehenden Bestimmungen getroffen.

Das OLG Düsseldorf kam daher zu dem Schluss, dass der Erblasser bewusst auf die Einsetzung von Ersatzerben verzichtet habe und sich über die rechtlichen Konsequenzen im Klaren war. Daher seien gemäß der gesetzlichen Erbfolge nun seine Geschwister zu Erben geworden.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Erbrecht gerne zur Verfügung.