• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Auch Schulden fallen in den Nachlass – Möglichkeit der Erbausschlagung

Erben treten die Rechtsnachfolge des Erblassers an. Das bedeutet, dass ihnen nicht nur das Vermögen des Erblassers zufällt, sondern auch seine Verbindlichkeiten. Nehmen die Erben die Erbschaft an, müssen sie auch für die Schulden des Erblassers gerade stehen.

Natürlich haben die Erben auch die Möglichkeit die Erbschaft auszuschlagen, was unter Umständen ratsam sein kann. Damit eine Erbausschlagung rechtswirksam ist, muss sie bestimmte Formen und Fristen erfüllen. Durch die Ausschlagung fällt die Erbschaft an den nächsten Erbberechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge, das können z.B. die eigenen Kinder sein. Auch sie sollten dann prüfen, ob sie die Erbschaft mit allen rechtlichen Konsequenzen annehmen oder ausschlagen möchten.

Zu beachten ist, dass die Erbausschlagung innerhalb einer Frist von 6 Wochen erfolgen muss. Die Frist beginnt, sobald der Erbe von seiner Erbenstellung erfahren hat. Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, beginnt die Frist frühestens mit der Testamentseröffnung.

Die Erbausschlagung kann zur Niederschrift am zuständigen Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers oder beim Nachlassgericht am eigenen Wohnsitz erklärt werden. Möglich ist auch eine notariell beglaubigte Erbausschlagung, die innerhalb der Frist an das Nachlassgericht übermittelt werden muss.

Die Erbausschlagung bietet sich an, wenn hauptsächlich Schulden im Nachlass des Erblassers vermutet werden. Ist sich der Erbe jedoch nicht sicher, was der Erblasser hinterlässt, sollte die Ausschlagung auch nicht vorschnell erklärt werden. Bei Zweifeln kommen auch andere Möglichkeiten in Betracht, um die Haftung des Erben zu vermeiden, beispielsweise die Nachlassverwaltung oder die Nachlassinsolvenz.

Es ist auch möglich, die Erbschaft zunächst anzutreten und innerhalb einer Frist von sechs Wochen die Antretung anzufechten. Die sog. Anfechtung wegen Irrtums ist allerdings auch mit dem Risiko verbunden, dass sie nicht anerkannt wird.

Im Zweifel sollten Erben den Rat von im Erbrecht kompetenten Rechtanwälten suchen.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Erbrecht gerne zur Verfügung.