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Kosten für Erbenermittler steuerlich abzugsfähig

Mit einem Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser seine Erben einsetzen. Fehlt es an einer solchen letztwilligen Verfügung tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese ist in Deutschland sehr weitreichend und auch sehr entfernte Verwandte können noch erbberechtigt sein. Allerdings sind die erbberechtigen Personen nicht immer leicht ausfindig zu machen. Dann treten gewerbsmäßige Erbenermittler auf den Plan, die die Spur aufnehmen und die Erben finden.

Ist ein Erblasser verstorben, ist es Aufgabe des Nachlassgerichts bzw. eines eingesetzten Nachlasspflegers die Erben nach der gesetzlichen Erbfolge zu ermitteln. Existieren keine nahen Verwandten, die das Erbe antreten können, müssen auch entfernte Verwandte nach der gesetzlichen Folge berücksichtigt werden. Um diese zu finden, nehmen Nachlasspfleger auch die Unterstützung gewerblicher Erbenermittler in Anspruch.

Die Aufgabe der Erbenermittler ist anspruchsvoll und setzt umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse voraus. Häufig lassen sich die Erben nur aufgrund der weitreichenden Netzwerke der Erbenermittler aufspüren. Erbenermittler beschaffen zudem auch die für den Erbnachweis notwendigen Urkunden. Dazu sind oft umfangreiche Fremdsprachenkenntnisse genauso erforderlich wie juristisches und historisches Know-how.

Erbenermittler arbeiten in der Regel auf Erfolgsbasis. Üblich sind Erfolgshonorare in Höhe von 15 bis 33 Prozent des Nachlasswertes. Das OLG Naumburg hat in einem Fall bestätigt, dass ein Honorar in Höhe von ca. 33 Prozent angemessen ist.

Die Kosten für die Nachlasspflegschaft und die Erbenermittlung kann der Erbe als Nachlassverbindlichkeiten in seiner Erbschaftsteuererklärung geltend machen. Nach einer Erklärung des Finanzministeriums NRW sind die gesamten Kosten für die Erbenermittlung steuerlich abzugsfähig.

Können keine Erben ermittelt werden, fällt der Nachlass an den Staat. Daher ist es in der Regel auch im Interesse des Erben, dass ein Erbenermittler tätig wird.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Erbrecht gerne zur Verfügung.