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Erbschleicherei

Von Erbschleicherei spricht man, wenn eine Person plötzlich versucht eine Beziehung zu einer älteren Person aufzubauen, von der ausgegangen werden kann, dass sie ein Erbe hinterlassen wird und zusätzlich versucht den künftigen Erblasser von anderen potentiellen Erben abzuschotten und ein negatives Bild über sie zu erzeugen.

Opfer von Erbschleicherei sind meistens vermögende, ältere und alleinstehende oder pflegebedürftige Menschen.

Das perfide Vorgehen der Erbschleicher ist dabei meist eine Abschottung des künftigen Erblassers, sodass dieser nur noch auf den Rat des Erbschleichers hört. Diese Verwirrungstaktik dient dann natürlich dem Ziel, an dessen Vermögen zu gelangen. Ist das Vertrauen erst einmal erlangt, gibt es hierzu viele Möglichkeit. Zu Lebzeiten des Erblassers können Vollmachten ausgenutzt, Urkunden gefälscht oder auch zweckmäßig geheiratet oder adoptiert werden. Am einfachsten ist es jedoch für die Betrüger häufig, ältere Mensch dazu zu bringen, ein ihnen genehmes Testament zu verfassen.

Wenn schon zu Lebzeiten ein älterer Angehöriger einer Person, die man der Erbschleicherei verdächtigt, eine Generalvollmacht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt hat, muss sofort gehandelt werden. Eine solche Vollmacht ermöglicht es unter anderem, dass der Vollmachtnehmer sich das gesamte Vermögen selbst schenkt.

Leider erfahren die betroffenen Angehörigen in vielen Fällen erst viel zu spät von solchen Vorgängen.
In vielen Fällen sind die Erbschleicher sogar selbst Angehörige, die versuchen, die anderen Erbberechtigten auszuspielen.

Hier ist es dringend anzuraten, die Augen offenzuhalten und sich persönlich um das Wohlergehen von älteren Angehörigen, die Aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Kräfte beeinflussbarer werden, zu kümmern. Nur durch das Aufrechterhalten einer intakten Beziehung kann Erbschleicherei im Keim erstickt werden. Ist eine negative Einflussnahme ist erst einmal erfolgt, wird es in vielen Fällen extrem schwer, juristisch dagegen vor zu gehen.

Eine andere Möglichkeit ist es, einen Betreuer beim Amtsgericht zu beantragen, der sich um die Vermögenssorge des älteren Angehörigen kümmert. Der Betreuer achtet dann darauf, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Er legt nach dem Tod des Erblassers das Erbe dar und gibt es auch heraus.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Erbrecht gerne zur Verfügung.