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Unfallschaden

Wer bekommt die Todesfallleistung?

Lebensversicherungen sichern nicht nur das Leben ab, sondern auch den Tod. Da der Versicherungsnehmer davon nicht mehr profitiert stellt sich immer die Frage, wer die sogenannte Todesfallleistung erhält, wen ein Versicherter verstorben ist und der Todesfall im Rahmen der Versicherungsbedingungen mit abgesichert ist. In aller Regel ist der Zahlungsempfänger klar definiert, aber was, wenn der Erbe und der Empfänger der Versicherungsleitung nicht identisch sind und es zum Streit kommt?

Das Landgericht Stuttgart hatte sich zum Aktenzeichen 3 O 452/18 mit einer Klage gegen eine Lebensversicherung zu befassen. Diese hatte in einem Todesfall die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausbezahlt. Die Klage wurde abgewiesen, da der Erbe, der eine angebliche Schenkung des Erblassers widerrufen hatte, nicht darlegen oder beweisen konnte, dass überhaupt eine Schenkung und nicht etwa ein anderer Rechtsgrund für die Bezugsberechtigung vorlag.

Dass der Bezugsberechtigte als Geldempfänger eingetragen wurde, kann – so das Gericht – ja die unterschiedlichsten Gründe haben, unter anderem könnte die Einsetzung als Bezugsberechtigter auch eine Gegenleistung für eine erbrachte Leistung sein. Dann wäre der Widerruf einer Schenkung wertlos.

Erblasser, die eine andere Person als den Erben als Bezugsberechtigte für eine Lebensversicherungsauszahlung festlegen wollen, sollten dies rechtssicher und in Absprache mit einem erfahrenen Rechtsanwalt tun, damit es nach dem Ableben nicht zu Auseinandersetzungen kommt. Allein die Einsetzung eines Bezugsberechtigten garantiert noch nicht, dass dieser das Geld auch wirklich erhält.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine telefonische Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine Erstberatung zum Thema Erbrecht gerne zur Verfügung.