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Ehevertrag und Testament

Aus anwaltlicher Sicht gibt es viele Konstellationen, in denen zu einem Ehevertrag geraten werden kann. Etwa bei einer Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder, einer Heirat im hohen Alter oder einer Ehe mit einem Unternehmer/Selbstständigen. Auch wenn sich die Vermögensverhältnisse oder das Alter der Eheleute erheblich unterscheiden kann ein Ehevertrag sinnvoll sein oder bei unterschiedlichen Nationalitäten der Partner, um im Ehevertrag festzulegen, welches Recht für die Scheidung gelten soll.

Schulden sind kein Grund für einen Ehevertrag, da die Ehepartner in der Zugewinngemeinschaft entgegen landläufiger Meinung nicht für die Alt-Schulden des anderen haften.

Was das Testament angeht, kann vor allem so genannten Patchwork-Familien, also Ehepartner mit Kindern aus vorherigen Ehen, geraten werden, dieses in den Ehevertrag miteinzubeziehen. Wenn nämlich einer der Partner in solchen Familien stirbt, kann es dem länger lebenden Ehepartner schnell passieren, dass er sich in einer Erbengemeinschaft mit für ihn ggfs. fremden Abkömmlingen des verstorbenen Ehegatten wiederfindet. Und im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann es bei kinderlosen Ehepaaren mit noch lebenden Eltern sogar passieren, dass man sich nach dem Tod des Ehepartners mit den Schwiegereltern in einer Erbengemeinschaft befindet. Daraus können sich komplizierte Erbschaftsansprüche ergeben, die nicht selten die finanzielle Existenz des überlebenden Gatten gefährden können.

Auch mit der Tatsache, dass mit einem Versterben eines Ehepartners Pflichtteilsansprüche von dessen Abkömmling geltend gemacht werden können, sollte man sich beschäftigen und im Ehevertrag die nötigen Vorkehrungen ziehen. Im Idealfall sollten sich beide Partner dabei einzeln anwaltlich beraten lassen. Denn so hart es auch klingt, aber familiärer Zwietracht entsteht in so vielen Fällen rein aus Unachtsamkeit in Bezug auf vertragliche Klarstellung der Verhältnisse und Beziehungen.

Rechtsanwalt Dr. Kleiser steht für eine Erstberatung nach telefonischer Vereinbarung oder Kontaktaufnahme per E-Mail gern zur Verfügung.