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Neuer Mindestlohn - Risiko für Minijobber und deren Arbeitgeber

Der neue Mindestlohn hat unter Umständen unangenehme Auswirkungen für Minijobs.
Minijobs sind solche, mit denen man höchstens 450 Euro im Monat verdienen darf. Sobald dieser Betrag auch nur um einen Cent überstiegen wird, können erhebliche Nachzahlungen zustande kommen.

Diese resultieren aus der Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung. In der Regel werden Minijobs pauschal mit zwei Prozent versteuert. Wenn man dies bis an die Grenze von 450 Euro ausreizt, kommen also monatlich neun Euro an Steuern auf den Arbeitgeber zu.

Die Rentenversicherung prüft natürlich regelmäßig den Status von Minijobbern und wenn sich herausstellt, dass ein Arbeitsverhältnis nicht mehr dem Umfang eines Minijobs entspricht, werden die Pflichtabgaben den tatsächlichen Verhältnissen angepasst.

Arbeitgeber aufgepasst, denn dieser Fall kann durch die Anhebung des Mindestlohns leicht eintreten:
Bisher konnten Minijobber mit dem alten Mindestlohn von 8,50 Euro 52 Stunden die Woche arbeiten, ohne die 450-Euro-Grenze zu übersteigen. Viele Arbeitsverträge sehen daher genau diese 52 Stunden als Arbeitspensum vor.

Wenn nun der Mindestlohn angehoben, aber in den Verträgen die alte Stundenzahl beibehalten wird, kommt man auf einen Betrag von 459,68 Euro im Monat. Wie bereits erwähnt, darf ein Minijobber aber nicht einen einzigen Cent mehr verdienen. Es empfiehlt sich also unbedingt, alle bestehenden Verträge zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

In den Medien wurde bereits empfohlen, man müsse in den neuen Verträgen eine monatliche Stundenzahl von exakt 51 Stunden festlegen. Hier sei in Kürze durchgerechnet, was dann am Ende auf dem Konto stehen würde:  51 x 8,84 EUR = 450,84 EUR. Die Rechnung geht demnach nicht auf. Richtig wären 50 Stunden. um den Status eines Minijobs beibehalten zu können.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.