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Unfallschaden

Wettbewerbsverbot – Welche Art von Wettbewerb müssen Arbeitgeber unterlassen?

Treue und Loyalität gebieten es in aller Regel, dass Mitarbeiter ihrem Unternehmen keine Konkurrenz machen und auch nach der Kündigung keinen Geheimnisverrat begehen. Rechtliche Grundlagen dafür gibt es aber nur im Handelsgesetzbuch für kaufmännische Angestellte. Nur hier wird ein konkretes Wettbewerbsverbot definiert.  Für alle anderen Konkurrenzverhältnisse muss der Grundsatz von „Treu & Glauben“ als Regulativ herhalten. Demnach dürfen Arbeitnehmer ohne Einwilligung des Chefs nicht in dessen Geschäftsbereich aktiv werden. Dazu gehört neben dem reinen Verkauf oder dem Angebot von Dienstleistungen auch die Beteiligung an Konkurrenzunternehmen, das gezielte Abwerben von Kunden für Mitbewerber oder das Abwerben von Arbeitnehmern, um ein eigenes Konkurrenzunternehmen aufzubauen. Verboten sind grundsätzlich Aktivitäten, die spekulativen und auf Unternehmensgewinn ausgerichteten Charakter haben.

In aller Regel reagieren Arbeitgeber auf echte Konkurrenztätigkeiten mit einer Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung, in besonders gravierenden Fällen werden auch verhaltensbedingte oder außerordentliche Kündigungen ausgesprochen. Ist nachweislich bereits Schaden entstanden, hat der Arbeitgeber auch Anspruch auf Schadensersatz. Die Beweislast liegt allerdings nicht beim Arbeitnehmer, was es in aller Regel schwierig macht, Schadensersatzforderungen durchzusetzen.

Zu berücksichtigen sind auch nachvertragliche Wettbewerbsverstöße, die Treue und Loyalität auch über die Dauer eines Arbeitsvertrages hinaus verletzen. Allerdings müssen solche Dinge nachvertraglich, also im Rahmen von Kündigungsvereinbarungen oder Aufhebungsverträgen schriftlich definiert werden. Nichtig ist eine solche Vereinbarung z.B., wenn Schadensersatzforderungen nicht klar beschrieben werden. Arbeitgeber sollten sich hier vor Pauschalierungen hüten.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.