Hilfe bei Mobbing
Mobbing ist eine ganz allgemeine Definition für all die Unsäglichkeiten, unter denen Menschen am Arbeitsplatz leiden können. Juristisch ist das in der Definition problematisch, denn weder Mobbing an sich noch die darunter zusammen gefassten Einzelaktionen finden konkret im Gesetzbuch oder im Arbeitsrecht Raum – wohl aber gilt das Gesamtverhalten als rechtswidrig, wenn über einen längeren Zeitraum ein Verhalten mit eindeutig schikanöser Tendenz vorliegt und es zwischen dem Leiden des einen und dem Handeln des Anderen einen kausalen Zusammenhang gibt.
Ein raues Betriebsklima ganz allgemein ist z.B., noch kein schikanöses Gesamtverhalten.Mobbing geht komplett in die Breite, da es nicht hierarchischen Strukturen folgt und sowohl von Vorgesetzen, als auch von gleichrangigen Kollegen und/oder Untergebenen ausgeübt werden kann. Mit juristischer Hilfe können Betroffene Gegenmaßnahmen ergreifen und Ausweichmöglichkeiten schaffen, ebenso können Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden, um das Mobbing abzuschalten und zu ahnden.
Wer unter Demütigung, der Verbreitung falscher Tatsachen, unter Ausgrenzung und Isolierung leidet, sollte sich damit nicht abfinden. Auch grundloses Herabwürdigen, sexuelle/rassistische Anspielungen und Verunsicherungen müssen und dürfen nicht akzeptiert werden, damit Demotivation, Misstrauen, Nervosität, sozialem Rückzug, Leistungsblockaden und Selbstzweifeln kein Raum gegeben wird.
In vielen Fällen kommt dem Arbeitgeber eine wichtige Rolle zu, denn ihm obliegt die Pflicht, für ein angemessenes Arbeitsklima zu sorgen, wenn er nicht für Mobbingfolgen haftbar gemacht werden will. Dazu muss man dem Arbeitgeber aber echte Pflichtverletzungen nachweisen und auch das eigene Leiden mit erheblichen Konsequenzen glaubhaft dokumentieren können. Gerichte stellen hohe Anforderungen an eine erfolgreiche Mobbing-Anklage. Der so genannte kausale Zusammenhang ist schwierig festzustellen, denn der Zusammenhang von Mobbinghandlungen und körperlichen/psychischen Folgen muss eindeutig sein.
Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.