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Betriebsbedingte Kündigungen

Wenn in größeren Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen unabdingbar und auch rechtlich nicht antastbar sowie vertretbar sind, dann gerät die so genannte Sozialauswahl in die Diskussion, denn der Gesetzgeber verlangt, dass betriebsbedingte Kündigungen eher Mitarbeiter treffen sollen, die schneller einen neuen Job finden oder finanziell nicht so sehr auf den Job angewiesen sind wie andere Mitarbeiter. Gibt es eine Arbeitnehmervertretung im Unternehmen wird ein Sozialplan mit dessen Beteiligung aufgestellt.

Ein Unternehmer kann mit seinem Unternehmen anstellen was er mag, solange er sich bei Kündigungen an das geltende Kündigungsschutzgesetz hält, das willkürlichen und sozial nicht gerechtfertigte Entlassungen einen Riegel vorschiebt. Das Gesetz verlangt vom Arbeitgeber, entsprechende Kündigungsgründe zu nennen. Kündigungen müssen das Unternehmen stabilisieren oder zur Rettung beitragen. Zur reinen Gewinnoptimierung dürfen sie nicht missbraucht werden.

Auftragsmangel oder sinkende Umsätze sind beispielsweise Gründe für betriebsbedingte Entlassungen. Gibt es keine Möglichkeit, Arbeitnehmer zu versetzen oder andere „Milde Mittel“ einzusetzen, dann darf betriebsbedingt gekündigt werden. Sind mehrere Mitarbeiter betroffen, dann verlangt das Kündigungsschutzgesetz, dass es denjenigen trifft, der sozial und finanziell weniger unter einer Kündigung zu leiden hat. Das Lebensalter und familiäre Verpflichtungen werden dabei berücksichtigt, aber auch die Unternehmenstreue, also die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Allerdings kommt es bei der Gewichtung der einzelnen Gründe immer wieder zu Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Behinderung fällt unter das Gesetz für den Sonderkündigungsschutz und dessen besondere Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichsam wichtig: Kann bei der Sozialauswahl ein Fehler nachgewiesen werden, dann ist die Kündigung nicht wirksam. Verfahrensbeteiligte sind daher im Zweifelsfall gut beraten, kompetente anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.