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Unfallschaden

Abmahnung

Über die Pflichten eines Arbeitnehmers und Tätigkeiten, zu denen er nicht gezwungen werden kann, gibt es immer wieder komplizierte arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.  So müssen Arbeitnehmer Anweisungen von Vorgesetzten grundsätzlich befolgen. Es gibt aber auch Ausnahmen: Zur Teilnahme an einem Personalgespräch sind sie nicht unbedingt in jedem Fall verpflichtet.

In einem ganz besonderen Fall hatte sich eine Altenpflegerin geweigert, an einem Gespräch über die Kürzung eines 13. Monatsgehalts teilzunehmen. Der Weigerung nach schriftlicher Einladung an einem Personalgespräch teilzunehmen, folgte eine Abmahnung, gegen die sich die Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht durch alle Instanzen zur Wehr setzte.

Das Bundesarbeitsgericht stellte sich als höchste Instanz in Arbeitsrechtfragen auf die Seite der Klägerin (Az. 2 AZR 606/08). Argument: Das Mitarbeitergespräch hätte sich nur um den Verdienst der Mitarbeiterin gedreht und nicht um deren Arbeitspflichten. Laut Gesetz müssen Mitarbeitergespräche Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung zum Thema haben. Über weitere Themen können Mitarbeiter auch z.B. schriftlich informiert und um Stellungnahme gebeten werden. Die Einladung war nach Meinung der Erfurter Arbeitsrichter eine einseitige Anordnung, die nicht in Zusammenhang mit Dienstpflichten stand, da es ausschließlich um Vertragsinhalte gehen sollte.

Nach Paragraph 106 der Gewerbeordnung können Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen definieren. Mitarbeiter können durch Personalgespräche darüber informiert werden und müssen dann auch teilnehmen. Ebenso müssen Mitarbeiter zwingend an Gesprächen teilnehmen, die der Arbeitsoptimierung dienen. Ein Gespräch über eine Vertragsänderung kann aber nicht mit der Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen angeordnet werden.

Allerdings: Was genau man darf und was nicht und in welchen Fällen eventuell doch eine Abmahnung fällig werden kann, ist eine komplizierte arbeitsrechtlich relevante Fragestellung, zu der Betroffene unbedingt erfahrenen Rechtsrat einholen sollten.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.