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Kündigungsfalle Homeoffice

Durch Corona hat die Arbeit im Homeoffice einen Boom erfahren. Umstritten ist sie aber weiterhin. Während Arbeitnehmer die Vorzüge vom Homeoffice oft zu schätzen wissen, sehen Arbeitgeber dies eher kritisch. Nach einer Umfrage sind Arbeitgeber mit den Leistungen ihrer Mitarbeiter im Homeoffice eher nicht zufrieden.

Erschwerend dürfte hinzukommen, dass vielen Arbeitgebern im Homeoffice die Kontrolle fehlt. Sie können nicht nachvollziehen, ob die Mitarbeiter tatsächlich ihrer Arbeit nachgehen oder während der Arbeitszeit ganz andere, private Dinge erledigen. Zwar gibt es in der Regel einen Arbeitszeitnachweis. Doch der hat nur wenig Aussagekraft, wenn der Arbeitnehmer sich nicht pflichtgemäß abmeldet, wenn er Tätigkeiten nachgeht, die nichts mit seiner geschuldeten Arbeitsleistung zu tun haben. Arbeitnehmern sollte aber klar sein, dass sie dann Arbeitszeitbetrug begehen und dieser die Kündigung zur Folge haben kann.

Arbeitszeitbetrug kann der Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung sein und in besonders extremen Fällen sogar für eine außerordentliche fristlose Kündigung.

Die Beweiskraft für den Arbeitszeitbetrug liegt zwar beim Arbeitgeber und der Nachweis dürfte in vielen Fällen schwierig sein. Unmöglich ist er nicht, weil die Arbeitnehmer oft unbewusst Spuren hinterlassen haben, die belegen, dass sie während der Arbeitszeit anderen Dingen nachgegangen sind.

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit auch im Homeoffice ernst nehmen sollten und das Arbeiten in den eigenen vier Wänden nicht als Freifahrtschein für Freizeitaktivitäten sehen sollten. Erhalten sie die Kündigung sollte umgehend ein Rechtsanwalt aufgesucht und Kündigungsschutzklage eingereicht werden.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.