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Unwirksamkeit einer Abmahnung und Möglichkeiten der Arbeitnehmer

Mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag geht ein Arbeitnehmer vertragliche Pflichten ein. Bei Verletzungen dieser arbeitsvertraglichen Pflichten droht eine Abmahnung durch den Arbeitgeber. Eine Abmahnung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, auch wenn sie vielfach nicht wirksam ausgesprochen wird.

Bei einer Abmahnung muss sich der Arbeitgeber an inhaltliche und formale Regeln halten. So muss er das Fehlverhalten des Arbeitnehmers konkret benennen können. So reicht bspw. ein allgemeiner Hinweis, dass der Arbeitnehmer häufig zu spät kommt, nicht aus. Datum und Uhrzeit sollten dann genau genannt und das Fehlverhalten nachweislich sein. Zudem muss der Arbeitgeber klarstellen, dass er dieses Verhalten nicht länger hinnehmen wird und welches Verhalten er vom Arbeitnehmer zur Einhaltung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten verlangt. Auch die Konsequenzen aus fortwährenden Verstößen müssen deutlich werden. Außerdem muss für eine Abmahnung immer ein schwerwiegender Grund vorliegen.

Die Anforderungen an eine wirksame Abmahnung sind hoch und werden vielfach nicht eingehalten. So führen Arbeitgeber oft sehr ausführlich und detailliert aus, welches Fehlverhalten sie monieren und gehen dabei zeitlich weit zurück. Diese Ausführlichkeit kann jedoch zum Bumerang werden, denn im Fall einer Gerichtsverhandlung muss er jeden Punkt auch beweisen können. Gelingt das nicht, ist die gesamte Abmahnung unwirksam.

Dennoch sollte die Abmahnung dem Arbeitnehmer eine Warnung sein und er hat verschiedene Möglichleiten darauf zu reagieren. Er kann die Angelegenheit auf sich beruhen lassen oder eine Gegendarstellung vom Arbeitgeber sowie die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Das bietet sich an, wenn die Abmahnung mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin unwirksam ist und der Arbeitnehmer ein großes Interesse daran hat, seinen Job zu behalten und weiter für diesen Arbeitgeber zu arbeiten.

Ist die Situation am Arbeitsplatz ohnehin angespannt und es zeichnet sich ab, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen will, kann es ratsam sein, anwaltlich oder auch auf dem Klageweg gegen die Abmahnung vorzugehen. Eine unwirksame Abmahnung kann dann ein gutes Argument in Verhandlungen über eine Abfindung bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.