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Unzulässige Klauseln im Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag sind die wesentlichen Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geregelt. Dazu gehört natürlich die Verpflichtung des Arbeitnehmers, die vereinbarte Arbeit zu erbringen und die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeit zu vergüten.

Darüber hinaus enthält der Arbeitsvertrag in der Regel noch weitere wichtige Regelungen z.B. zur Arbeitszeit, zum Arbeitsort, Urlaubsanspruch, etc. Da der Arbeitnehmer zumeist über weniger juristische Kenntnisse verfügt als der Arbeitgeber, muss er jedoch aufpassen, dass in dem Arbeitsvertrag nicht noch intransparente Klauseln eingebaut sind, die ihn unangemessen benachteiligen und ihn beispielsweise zu unentgeltlichen Überstunden verpflichten. Solche Klauseln sind nach dem Willen des Gesetzgebers in der Regel unzulässig.

§ 307 BGB besagt: Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

Der Gesetzgeber hat hier schon berücksichtigt, dass die unangemessene Benachteiligung nicht offensichtlich ist, sondern sich versteckt in unklaren und unverständlichen Klauseln findet. Bezogen auf den Arbeitsvertrag bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer durch solche Klauseln benachteiligt wird. Arbeitnehmer sollten sich daher arbeitsvertragliche Regelungen zu Ausschlussfristen, Versetzungen, Vertragsstrafen, Überstunden oder Widerrufsvorbehalt genau ansehen.

Bei Überstunden ist beispielsweise eine Klausel, die besagt, dass Überstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten sind, unzulässig. Möglich wäre jedoch eine Regelung, nach der eine bestimmte Anzahl von Überstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten ist und Überstunden, die darüber hinaus gehen, mit einem bestimmten Betrag bezahlt werden oder der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen entsprechenden Freizeitausgleich erhält. Wichtig ist, dass die Regelung eindeutig und verständlich ist.

Klauseln, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, finden sich auch bei anderen Punkten, etwa bei zu hohen Vertragsstrafen oder intransparenten Ausschlussfristen.

Solche Klauseln sind oft geschickt formuliert und für Laien ist nur schwer zu erkennen, dass sie unzulässig und damit unwirksam sind. Kompetente Beratung durch im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte ist dann sinnvoll.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.