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Corona – Keine Impfpflicht am Arbeitsplatz

Corona hat Deutschland weiter fest im Griff. Viele Betriebe und Arbeitgeber mussten die Arbeitsbedingungen an die Pandemie anpassen, um die Ansteckungsgefahr im Betrieb so gering wie möglich zu halten.

Inzwischen stehen Impfstoffe gegen das Corona-Virus für bestimmte Personengruppen bereit. Die Lösung aller Probleme bringt das noch nicht mit sich. Viele Menschen stehen einer Impfung skeptisch gegenüber und eine gesetzliche Impfpflicht gibt es nicht. Ebenso wenig kann ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen, sich gegen Corona impfen zu lassen. Eine solche Impfverpflichtung würde in das durch das Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen. Eine Impfpflicht am Arbeitsplatz wäre daher nur möglich, wenn die Regierung eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür schafft.

Davon ist derzeit allerdings nicht auszugehen. Eine Impfpflicht hat der Gesetzgeber bislang nur bei Masern mit dem Masernschutzgesetz getroffen. Hier galt die Impfpflicht allerdings nur für bestimmte Berufsgruppen wie medizinisches Personal, Lehrer oder Erzieher.

Arbeitgeber haben derzeit also keine gesetzliche Handhabe, um die Mitarbeiter zur Corona-Impfung zu verpflichten. Sie haben aber die Möglichkeit, durch Anreize wie Sonderzahlungen ihre Arbeitnehmer zu einer Impfung zu bewegen. Bei solchen Angeboten müssen allerdings eine Vielzahl von Regelungen wie Mitbestimmungsrecht, Gleichbehandlungsgebot oder Datenschutz beachtet werden.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.