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Risiken und Nachteile bei Entgeltumwandlung

Laut § 1a BetrAVG haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gegenüber dem Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu. Die beiden Parteien können hierzu einen von folgenden fünf Durchführungswegen wählen: Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage. Wenn sie sich nicht auf einen dieser Weg einigen können, steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf den Durchführungsweg der Direktversicherung zu.

Arbeitnehmer sollten bei der Geltendmachung ihres Anspruches jedoch nicht vergessen, dass jede Entgeltumwandlung, egal ob Lohnumwandlung oder Gehaltsumwandlung, den sozialversicherungspflichtigen Bruttoverdienst reduziert.

Dies führt natürlich auch zu einer Verringerung der Rentenversicherung, da der umgewandelte Verdienst nicht mehr als Grundlage für die Beiträge für die gesetzliche Altersrente dient. Dasselbe gilt für das Krankengeld und das Arbeitslosengeld.

Klar sollte auch sein, dass die genannten Durchführungswegen Geld kosten und Arbeitgebern die Kosten der Verträge in den seltensten Fällen alleine tragen. Daher sollte der Arbeitnehmer prüfen, ob die Entgeltumwandlung für ihn unterm Strich rentabel ist. Hierzu kann er einfach die Rückkaufswerte der Versicherung mit den bereits eingezahlten Beiträgen vergleichen.

Ebenso sollte beachtet werden, dass die über die Entgeltumwandlung gewonnenen Beiträge in der Ansparphase in den gesetzlichen Grenzen zwar von Steuer und Sozialabgaben befreit sind, (bei versicherungsförmigen Systemen in Höhe von bis zu 4 % der BBG), bei der Auszahlung kann aber dennoch eine Steuerpflicht entstehen. Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner fallen bei allen Durchführungswegen zwingend an und der Arbeitnehmer muss hier nicht nur für den Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung, sondern auch den Arbeitgeberanteil aufkommen, sobald die Rente den Freibetrag von € 160,00 übersteigt.

Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer über diese Nachteile zu unterrichten.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.