• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Wiederholter Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach aufeinanderfolgender Krankheit

Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil v. 11.12.2019, Az.: 5 AZR 505/18) musste diese Regelung auf einen besonderen Fall hin überprüfen und (nicht) anwenden

In dem Fall hatte ein Arbeitgeber einer erkrankten Altenpflegerin die gesetzlichen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zwar bezahlt, als diese nach der ersten langen Erkrankung aber im direkten Anschluss erneut erkrankte, lehnte er die Entgeltfortzahlung ab.

Bei der ersten Erkrankung handelte es sich um ein psychisches Leiden, dass die Arbeitnehmerin für 12 Wochen arbeitsunfähig machte. Einen Tag nachdem diese Krankschreibung endete, hatte sie einen operativen Eingriff. Diese hatte zur Folge, dass sie erneut für sechs Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben wurde.

Der Arbeitgeber war der Auffassung, dass es sich bei diesen Erkrankungen nicht um zwei Erkrankungen handelte, sondern um einen sog. „einheitlichen Verhinderungsfall“. Daher gebe es keinen Anspruch auf eine weitere Entgeltfortzahlung.

Die Arbeitnehmerin sah dies jedoch anders und klagte auf die zweite Entgeltfortzahlung.

Das Bundesarbeitsgericht schloss sich in seiner Entscheidung den Ausführungen des Arbeitgebers an. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf eine zweite Phase der Entgeltfortzahlung, da sie nicht beweisen konnte, dass die erste Arbeitsunfähigkeit schon beendet war, als die anschließende Arbeitsunfähigkeit begann.

Ein erneuter Anspruch wäre nur dann gegeben, wenn es sich um unterschiedliche Erkrankungen gehandelt hätte und die Arbeitnehmer hätte beweisen können, dass die erste Erkrankung zu Beginn der zweiten Erkrankung bzw. Krankschreibung überstanden war.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.