• Kanzlei
  • Justizia
  • Brunnen

webakte

kontakt

Unfallschaden

Bundesarbeitsgericht zur Verdachtskündigung und Untersuchung des Dienstlaptops

Strittige Kündigungen sind vielfach mit unangenehmen Begleit- und Folgeerscheinungen verbunden, da ein ehemaliges Vertrauensverhältnis endet und der Status des Vertrauens neu definiert werden muss. Insbesondere, wenn es nach eine so genannten Verdachtskündigung um die Speicherung von Unternehmensdaten geht, entbrennt oft ein Streit um Arbeitsmaterialien wie Laptops oder sonstige elektronische Speichermedien.

Das Erfurter Bundesarbeitsgericht hatte aktuell zu entscheiden, ob sich eine ordentliche Kündigung auf Verdachtsmomente beziehen darf und ob bei einer ordentlichen Verdachtskündigung eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Das Laptop des gekündigten Mitarbeiters wurde als Beweismittel herangezogen. Zur Sache: Nach 20 Jahren wurde einem Mitarbeiter ein sogenannter Tankbetrug vorgeworfen. Dem schwer behinderten Mitarbeiter wurde gekündigt, wobei diese Kündigung schon allein deshalb nicht wirksam war, weil die entsprechenden Beteiligten nicht angehört worden waren. Bei der zweiten Kündigung lief alles wie vom Gesetzgeber zum Schutz schwer behinderter Mitarbeiter gefordert. Diese wurde allerdings erst 4 Jahre nach Kenntnis der ersten Verdachtsmomente ausgesprochen.

Das Gericht entschied, dass grundsätzlich auch bei Verdachtskündigungen Kündigungsschutz besteht und eine Kündigungsschutzklage möglich ist. Vor dem LAG war die Klage zuvor abgewiesen worden und der Mitarbeiter strengte Revision vor dem Bundesarbeitsgericht an.

Hier bestätigte sich allerdings, dass der dringende Verdacht einer Pflichtverletzung eine ordentliche personenbedingten Kündigung nach sich ziehen kann, bei der ein Arbeitgeber keine Kündigungsfrist einhalten, sich aber zügig entscheiden muss. Zudem muss zur Untersuchung eines Dienstrechners nicht zwingend vorausgesetzt werden, dass ein vorheriger Verdacht einer Pflichtverletzung besteht.

Mit der Entscheidung reagiert das Gericht auf das dauerhaft gestörte Vertrauensverhältnis - dies allein begründe schon eine ordentliche Kündigung und anders als bei einer außerordentlichen Verdachtskündigung gebe es für eine ordentlichen Verdachtskündigung keine konkrete Kündigungsfrist. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit musste das Gericht prüfen, ob die Laptop-Daten einem Verwertungsverbot unterliegen. Grundsätzlich musste die Klage abgewiesen werden, denn der Tankbetrug hatte sich im Laufe des Verfahrens deutlich über den Verdacht hinaus erhärtet.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.