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Zulässigkeit der Gesundheitsprämie

Die Gesundheitsprämie hat Befürworter und Gegensprecher. Schon der eigentliche Zweck der Prämie scheint unklar: während die einen ihn darin sehen, dass sie Mitarbeiter belohnt, die nie oder nur sehr selten krankgeschrieben sind, glauben die anderen, dass es eher darum geht, den Missbrauch der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall einzuschränken.

Doch auch über den Sinn der Prämie ist man sich nicht einig. Viele Stimmen meinen, dass sie dafür sorge, dass Mitarbeiter sich angeschlagen oder sogar krank zur Arbeit schleppen und vielleicht sogar andere Mitarbeiter anstecken. Andere halten ihr dagegen Zugute, dass mit ihr endlich die ehrlichen Mitarbeiter belohnt werden würden.

An dieser Stelle möchten wir uns allerdings mit einer viel grundsätzlicheren Frage beschäftigen. Nämlich nach der Zulässigkeit der Gesundheitsprämie.

Eine zulässige Gesundheitsprämie ist vom Prinzip her eine Sondervergütung. Sie ist also eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die nicht für einzelne Zeitabschnitte in regelmäßiger Wiederholung erbracht, sondern zusätzlich gewährt wird. Sie wird den Arbeitnehmern unter Vorbehalt gewährt, bei einer Krankschreibung muss der Arbeitnehmer dafür mit Kürzungen rechnen. Diese dürfen jedoch höchstens ein Viertel dieses Tagesverdienstes betragen.

Dies gilt auch für Arbeitsunfälle. Für eine bloße Arbeitsverhinderung darf der Arbeitgeber jedoch keine Kürzung vornehmen. Ebenso wenig natürlich bei mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten.

Bisher gibt es keine ausdrückliche Regelung der Gesundheitsprämie in Tarifverträgen. Wenn ein Tarifvertrag eine anderweitige Obergrenze für Kürzung setzt, hat diese Regelung aber eher den Vorrang, unabhängig davon, ob diese für den Arbeitnehmer von Vor- oder Nachteil ist. Im Individualarbeitsrecht sind Regelungen, die für den Arbeitnehmer von Nachteil sind in den meisten Fällen jedoch unwirksam.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.