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Wann sind Überstunden erlaubt und wie werden sie entgeltet?

Das Arbeitszeitengesetz regelt, dass die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als 8 Stunden betragen darf. Überstunden dürfen generell nur bis maximal 10 Stunden pro Arbeitstag und maximal 48 Stunden pro Woche angeordnet werden. Hierfür muss jedoch ein Ausgleich innerhalb der nächsten sechs Monate vom Arbeitgeber gewährt werden. Leitende Angestellte wiederum sind gemäß § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen.

Überstunden dürfen nur in besonderen, unvorhergesehenen Situationen, die für das Unternehmen existenzbedrohend sind oder bei einem besonderen, erhöhten betrieblichen Bedarf angeordnet werden. Ausnahmen können im Tarifvertrag oder in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung geregelt werden.

Klauseln, die regeln sollen, dass mit der Arbeitsvergütung eine unbestimmte Zahl von Überstunden abgegolten sind, sind unwirksam, da für den Arbeitnehmer nicht ersichtlich ist, wie viele Überstunden er in welchem Zeitraum abzuleisten hat. Eine solche Regelung verstößt eindeutig gegen das Transparenzgebot und benachteiligt den Arbeitnehmer.

Rechtlich erlaubt sind hingegen Klauseln, die klar benennen, auf wie viele Überstunden sich ein Arbeitnehmer einstellen kann. Doch auch hier gilt das Arbeitszeitengesetz von 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche.

Überstunden müssen nicht grundsätzlich vergütet werden. Bei Beschäftigungen mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung ist dies zum Beispiel der Fall.
Ob Überstunden in anderen Fällen abgegolten werden müssen hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn in diesem eine Überstundenregelung fehlt, regelt § 612 Abs. 1 BGB, dass die Vergütung als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zur erwarten ist.

Hier muss der Arbeitnehmer natürlich genau nachweisen können, wann und wie viele Überstunden er geleistet hat. Eine pauschale Vergütung ist nicht möglich.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.