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Die verhaltensbedingte Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis kann laut Kündigungsschutzgesetz aus betriebsbedingten, personenbedingten verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden. In dem vorliegenden Text wollen wir uns mit der verhaltensbedingten Kündigung auseinandersetzen. Diese setzt voraus, dass ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr in der im Arbeitsvertrag geforderten Qualität und/oder Quantität erbringt.

In der jüngeren Arbeitswelt wird ein solcher Arbeitnehmer gerne mit dem Begriff „Low-Performer“ betitelt.

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsvertrages nur das tun, was er tun kann und dies so gut, wie er es kann.

Dass er dies nicht tut und daher eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen ist, muss der Arbeitgeber erst einmal beweisen können. Er muss bei einem möglichen Rechtstreit dem Arbeitsgericht darlegen können, dass der entsprechende Angestellte die Durchschnittsleistung erheblich unterschreitet. Darüber hinaus muss diese Unterschreitung auch noch vorwerfbar im Sinne einer schuldhaften Pflichtverletzung sein und natürlich müssen der verhaltensbedingten Kündigung einschlägige Abmahnungen vorausgegangen sein.

Bevor ein Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung wegen unterdurchschnittlicher Leistung ausspricht sollte er unbedingt sicher sein, dass er dies auch kann. Wenn nicht wird die versuchte Kündigung nicht nur fehlschlagen, sondern darüber hinaus auch teuer. Der Arbeitgeber sollte sich also ganz genau und über einen längeren Zeitraum notieren, wann der betroffene Mitarbeiter welche unterdurchschnittlichen Leistungen erbracht hat (repräsentativer Zeitraum). Um die Unterschreitung der Durchschnittsleistung auch noch vorwerfbar im Sinne einer schuldhaften Pflichtverletzung zu machen, muss er darüber hinaus auch klar aufzeigen können, wie hoch die Fehlerquote des zu kündigen Arbeitnehmers im Verhältnis zu vergleichbaren Arbeitnehmern ist.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.