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Unfallschaden

Altersabstandsregel bei Hinterbliebenenversorgung rechtens

Die Hinterbliebenenversorgung kann für hinterbliebene Ehepartner von existentieller Bedeutung sein. Sie soll verhindern, dass man in den letzten Lebensjahren nach dem Tod des Partners nicht auch noch finanziell vor dem Nichts steht.

Bei dem Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung müssen aber auch die Interessen des Arbeitgebers gewahrt werden, wie folgender Fall zeigt:

Der Ehemann einer 18 Jahre jüngeren Klägerin war 2011 verstorben. In seinem Arbeitsvertrag war eine Hinterbliebenenversorgung grundsätzlich vorgesehen. Durch eine Abstandsklausel wurden lediglich Ehepartner, die über 15 Jahre jünger waren als der Arbeitnehmer selbst, davon ausgenommen.

Genau darin sah seine Witwe nun einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und klagte auf die Auszahlung der Hinterbliebenenversorgung.

Der Fall ging bis vor das Bundesarbeitsgericht, welches abschließend klarstellte, dass die durch die Altersabstandsklausel bewirkte unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt sei. Der Arbeitgeber habe bei der vertraglichen Zusage einer Hinterbliebenenversorgung ein legitimes Interesse, das hiermit verbundene finanzielle Risiko für sich einzuschränken.

Die Altersabstandsklausel habe keine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer zur Folge, die von der Klausel betroffen bzw. deren Angehörige ausgeschlossen seien.

Das Gericht betrachtete eine Ehe, die mit einem Altersunterschied von über 15 Jahren geschlossen wird, generell als darauf angelegt, dass die Partner sich des sehr wahrscheinlichen Falles bewusst sind, dass der jüngere Partner einen Teil seines Lebens ohne den älteren und dessen Unterstützung verbringen wird. Ein solcher Altersunterschied übersteige auch den üblichen Abstand einer Ehe, weshalb die Abstandsklausel sich nur an Extremfälle wende.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.