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Was Sie beachten müssen, wenn ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde

Eine Kündigung kann ausschließlich durch die schriftliche Form wirksam werden. Gegen eine ordnungsgemäß angefertigte Kündigung hat der Arbeitnehmer eine Frist von drei Wochen (die sogenannte Dreiwochenfrist), um gegen die Kündigung zu klagen. Danach ist die Kündigung üblicherweise nicht mehr anfechtbar.

Auch deshalb ist es ratsam, schon bei Abmahnung mit einer Gegendarstellung zu reagieren, da Abmahnungen oft zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung dienen. Führt an der Kündigung kein Weg mehr vorbei, sollten sich Arbeitnehmer umgehend bei der Agentur für Arbeit/Arbeitsamt als arbeitssuchend/arbeitslos melden, um möglichst schnell von den staatlichen Leistungen zu profitieren. Eine fristlose Kündigung ist nur bei einer eindeutigen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten gerechtfertigt.

Sie muss dann innerhalb von 2 Wochen ab dem Verstoß ausgesprochen werden, darüber hinaus wird sie unwirksam. Betriebe, die mehr als 10 Arbeitnehmern beschäftigen, fallen zusätzlich unter das Kündigungsschutzgesetz. Dieses verpflichtet den Arbeitgeber beispielsweise dazu, einen Kündigungsgrund für eine verhaltensbedingte Kündigung, eine betriebsbedingte Kündigung oder eine personenbedingte bzw. krankheitsbedingte Kündigung nachzuweisen. Besteht darüber hinaus ein Betriebsrat, muss dieser von der Kündigung unterrichtet werden.

Er kann den Kündigungsgründen des Arbeitgebers widersprechen und die Kündigung somit unwirksam machen. Doch auch für kleinere Betrieben gelten natürlich die gesetzlichen Kündigungsfristen. Und auch geringfügig Beschäftigte auf 450-Euro-Basis haben einen Kündigungsschutz. Um einen schwerbehinderten Arbeitnehmer zu kündigen, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.

Ein Arbeitssuchender sollte niemals einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag abschließen, ohne sich vorher eine anwaltliche Beratung eingeholt zu haben, da derartige Verträge mit erheblichen Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden sein können, wie zum Beispiel einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine Kündigung sollte niemals unwidersprochen angenommen werden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die Tricks der Arbeitgeber, mit denen versucht wird eine Kündigung zu erreichen. Man darf sich von diesen Schleichwegen nicht beirren lassen und unbedingt auf seiner arbeitsvertraglichen Rechten insistieren. Diese sind oft beachtlicher, als man denkt.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.