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Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes durch Arbeitsgericht

Mitglieder des Betriebsrats dürfen nur dann gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt. Der Arbeitgeber kann dann unter Umständen sogar ohne die Zustimmung des Betriebsrates fristlos kündigen. Denn wenn dieser von seinem Vetorecht Gebrauch macht, kann sein Mitspracherecht durch eine gerichtliche Zustimmung ersetzt werden, sofern dieses den wichtigen Grund anerkennt. Wie kann dieser also aussehen? Folgender Fall dient hierfür als Beispiel.

Die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim wollten ein Betriebsratsmitglied, das seit 2012 als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin angestellt war, kündigen. Sie lagen ihr zur Last, ihre Aufsichtspflicht schwerwiegend verletzt zu haben, nachdem eine Patientin auf der Intermediate Care-Station während einer Nachtschicht der Pflegerin verstorben war. Der Betriebsrat hielt allerdings dagegen: eine Überbelastung des Pflegepersonals habe es der Pflegerin nicht möglich gemacht ordnungsgemäß zu arbeiten. Er verweigerte also seine Zustimmung zur Kündigung, da für ihn das Vorhandensein eines wichtigen Grundes nicht gegeben war.

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Situation dann auf Antrag des Arbeitgebers hin überprüft und die beabsichtigte außerordentliche Kündigung der Krankenpflegerin für rechtens erklärt. Sie habe es versäumt, ärztliches Personal zu rufen, nachdem die Vitalzeichen der Patientin maschinell nicht mehr überprüft werden konnten.

Deshalb sah das Arbeitsgericht einen wichtigen Grund zu fristlosen Kündigung gegeben und ersetzte die Stimme des Betriebsrats.

Das Arbeitsgericht hat damit die Stimme des Betriebsrats ersetzt und der fristlosen Kündigung eines seiner Mitglieder freie Bahn geschaffen.

Rechtsanwalt Florian Freihöfer steht nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Kontakt per Mail mit Rückrufnummer für eine qualifizierte Erstberatung rund um das Thema Arbeitsrecht zur Verfügung.